Spendenbescheinigung

Stumme Schreie e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Somit können Ihre Spendenzahlungen an uns steuerbegünstigt eingesetzt werden.

Um das Spenden für den Spender und den Verwaltungsaufwand für den Spendenempfänger zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu:

Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung 200,- € nicht übersteigt. In diesen Fällen ist die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis finden Sie hier:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Für über 200,- € hinausgehende Spenden stellen wir Ihnen selbstverständlich
eine gesonderte Spendenbescheinigung aus.